Fr. Mrz 29th, 2024

Anmeldung der neuen 5. Klassen für das SJ 2024/25

Anmeldung Schüler*Innen Klasse 5

Liebe 4.-Klässler liebe Grundschuleltern,

die Anmeldephase ist vorbei. Falls Sie es versäumt haben, Ihr Kind anzumelden, rufen Sie bitte im Sekretariat an.

Im Januar/Februar 2024 findet die Anmeldung der zukünftigen Schüler*Innen der 5. Klassen statt. Die Anmeldung muss entweder im persönlichen Gespräch oder durch persönliche Abgabe der Unterlagen erfolgen. Die Reihenfolge der Anmeldungen ist für die Aufnahme in der gewünschten Schule nicht wichtig.

Falls Ihr Kind eine eindeutige Realschul- oder Gymnasial- Schulempfehlung hat, können Sie entweder einen Termin für ein Anmeldegespräch oder nur für die Abgabe der unten angegebenen Anmeldeunterlagen vereinbaren. Wenn sie das Formular schon online ausgefüllt haben, müssen Sie bei der Abgabe nur noch das Anmeldeformular vor Ort unterschreiben, ansonsten können Sie es ausdrucken oder vor Ort ausfüllen.

Sollte Ihr Kind über eine Hauptschulempfehlung verfügen oder ein sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen, müssen unbedingt persönliche Gespräche stattfinden. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem Schulsekretariat. Die Nummer des Sekretariats lautet 02151/770061.

Die Anmeldezeiten sind:

Mittwoch, 31.01.2024 bis Freitag, 02.02.2024 von 09:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

und am Samstag, 03.02.2024 von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr.

Die notwendigen Anmeldeunterlagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Bitte füllen Sie diese vollständig aus bzw. bringen sie diese zur Anmeldung mit. Sie können die Anmeldung auch online ausfüllen. Das Formular finden Sie unten.

Die Zusagen für die Schulplätze werden verschickt, nachdem die Schulen der Stadt Krefeld die Anmeldezahlen mitgeteilt haben. Evtl. wird ein Koordinierung notwendig, falls sich mehr Kinder anmelden, als wir Plätze vergeben dürfen. Den Bescheid erhalten Sie voraussichtlich leider erst Ende April.


Auch bei allen weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter folgender Telefonnummer zur Verfügung:

Sekretariat der Albert-Schweitzer-Schule: (02151) 77 00 61

oder per E-Mail an: sekretariat(at)ass-krefeld.de


Benötigte Unterlagen, bitte mitbringen:

Diese Unterlagen bekommen Sie von der Grundschule:

– die vier Anmeldescheine (farbiges Formular im Original) mit der Schulformempfehlung

– evtl. Stammblatt von der Grundschule

Außerdem benötigen wir als Anlagen jeweils ein Exemplar:

– Anmeldeformular zur Datenerfassung (gern vorab ausfüllen, unten auch als Download oder online ausfüllbar – sie bekommen das Formular aber auch bei uns).

 – Personalausweis (falls vorhanden) und Geburtsurkunde (oder Kopie) Ihres Kindes

 – Impfpass

 – Zeugnis des 1. Halbjahres Klasse 4

 – beide Zeugnisse der Klasse 3

Falls vorhanden:

 – Zeugnisse einer anderen vorherigen Schule (Klasse 1-4)

 – Nachweis des Herkunftssprachlichen Unterrichts

 – Diagnosen zu LRS, Dyskalkulie

 – Diagnosen zu ADS, ADHS, Autismus, etc.

 – Sorgerechtsnachweis des getrenntlebenden Elternteils

 – Adresse, Telefonnummer, E-Mail des getrenntlebenden Elternteils

Wir benötigen: Ihre Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adresse und Notfalltelefonnummer inkl. Namen der Person(en).


Hier finden Sie folgende Anmeldeformulare zum online ausfüllen oder zum Download:

Hier können Sie die Anmeldung online durchführen. Sie können das Formular ausdrucken und mitbringen und/oder direkt online abschicken. DIE ONLINE_ANMELDUNG ist geschlossen.

Hier finden Sie das Anmeldeformular auch zum Herunterladen und ausdrucken (nur, wenn nicht bereits online ausgefüllt):

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung zu unserer Schulanmeldung.


Hier können Sie die Formulare und Informationen für den Herkunftssprachlichen Unterricht ansehen oder herunterladen.

Alle Informationen zum HSU und auch die Anmeldeformular in vielen Sprachen finden Sie auf den Seiten der Stadt Krefeld: https://schulamt-krefeld.de/herkunftssprachlicher-unterricht/. (Ganz unten auf der Seite sind die Formulare in vielen Sprachen)


Wichtige Hinweise zur Anmeldung

Den grundsätzlich garantierten Bildungsanspruch eines jeden Kindes erfüllt die Stadt Krefeld dadurch, dass sie die Aufnahme in eine Schule der gewählten Schulform gewährleistet. Da alle Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen gleichwertig sind, beinhaltet nach geltendem Recht das Grundrecht der freien Wahl der Ausbildungsstätte nur ein Recht auf Zulassung zu einer Schule der gewählten Schulform, nicht aber auf Aufnahme in eine bestimmte Schuleunter mehreren gleichwertigen der gewählten Schulform.

Die Reihenfolge der Anmeldungen ist für die Aufnahme in der gewünschten Schule nicht wichtig. 

Wenn eine Aufnahme in die vorrangig gewünschte Schule nicht möglich ist, können die Anmeldeunterlagen weitergeleitet werden an eine Zweitwunsch-Schule (auch eine andere Schulform ist möglich).