Di. Apr 23rd, 2024

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit dieser Information möchten wir Sie über die Schulorganisation im Schuljahr 22/23 in Bezug auf Corona informieren. Diese Informationen beziehen sich auf den Stand vom 28.07.2022 und gelten ab dem 10.08.2022 (erster Schultag). Den aktuell gültigen Stand finden Sie jederzeit auf unserer Homepage (www.ass-krefeld.de ).

Eine Übersicht der Corona-Regeln zeigt die folgende Abbildung, im Folgenden finden Sie die Einzelheiten.

Welche Corona-Regeln gelten ab diesem Schuljahr in der Schule?

Es gelten weiterhin folgende generelle Regeln: Abstand halten, Hände waschen, Lüften. Unterricht in gemischten Gruppen (Religion, Kurs, Betreuung) kann ohne Einschränkung stattfinden.

Müssen die Kinder eine Maske im Unterricht oder auf dem Gelände tragen?

Aktuell gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es liegt aber die Empfehlung zum Tragen einer Maske (OP-Maske Typ 2 oder FFP2-Maske) vor. Dasselbe gilt für Lehrerinnen und Lehrer, Betreuerinnen und Betreuer oder Besucher.

Werden die Kinder in der Schule getestet?

Regelmäßige anlasslose Reihentestungen sind aktuell nicht vorgesehen.

Schülerinnen und Schüler testen sich freiwillig am 1. Schultag in der Schule selbst. Im weiteren Verlauf sind zurzeit keine weiteren anlasslosen Testungen geplant.

Mein Kind hat Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen, was soll ich tun?

Schülerinnen und Schüler, welche Corona-Symptome haben, testen sich vor der Schule freiwillig selbst zuhause. Dafür erhält jede Schülerin und jeder Schüler 5 Selbsttests pro Monat von der Schule (Ausgabe über die Klassenlehrkraft).

Sie haben ihr Kind Zuhause getestet, das Ergebnis ist negativ, was nun?

Bei Symptomen, aber negativem Test, teilen die Eltern oder Erziehungsberechtigten dies formlos schriftlich mit – das Kind darf dann die Schule besuchen.

Notieren Sie dazu auf einem Zettel für die Klassenlehrerin formlos das negative Ergebnis oder schreiben Sie der Klassenlehrkraft eine Nachricht über den Schulmanager oder per Mail. Beispiel:

1.9.22   Mein Sohn, Max Muster, Klasse 5a, hat leichten Schnupfen. Das Ergebnis des heutigen Selbsttests vor der Schule war aber negativ.   Viele Grüße Familie Muster

Ihr Kind kann nun in die Schule kommen.

Sie haben ihr Kind Zuhause getestet, das Ergebnis ist positiv, was nun?

Das Kind darf vorerst nicht in die Schule kommen (Geschwisterkinder bzw. Kontaktpersonen dürfen in die Schule kommen, sollten sich aber testen). Nun besteht die Verpflichtung, sich einem Corona-Schnelltest („Bürgertest“) oder PCR-Test zu unterziehen. Bis ein negatives Ergebnis des Kontrolltests vorliegt, muss sich isoliert werden. Ist auch der Corona-Schnelltest oder der PCR-Test positiv gilt aktuell: eine Rückkehr in die Schule ist frühestens nach fünf Tagen (mit „Freitestung“) oder ohne „Freitestung“ nach zehn Tagen wieder möglich.

Ich habe gehört, die Schule darf mein Kind trotzdem testen?

Wenn während des Unterrichts oder der Betreuung Corona-Symptome auftreten, darf die Schule einen Selbsttest durch die Schülerin oder den Schüler durchführen lassen. Wenn das Kind nicht die Erlaubnis der Eltern hat, sich selbst zu testen, aber die Symptome schlimmer werden, muss das Kind nach Hause gehen. Wir nehmen dann Kontakt zu den Eltern auf.

Testet sich das Schulpersonal denn auch?

Dem Personal werden Selbsttests mit derselben Verwendungsabsicht wie oben beschrieben zur Verfügung gestellt.

Mein Kind ist in Quarantäne, aber fit genug für die Schulaufgaben. Was sollen wir tun?

Falls Ihr Kind ohne Symptome in Quarantäne ist, teilen Sie dies Ihrer Klassenlehrkfraft mit. Diese bespricht mit Ihnen, wie das Material (z.B. über moodle oder den Schulmanager) zu Ihnen kommt. Häufig reicht auch bereits eine Weiterarbeit in den Schulbüchern. Kinder die krank sind und Symptome haben, sollten erst wieder Aufgaben bearbeiten, wenn sie gesund sind.

Können wir uns nicht einfach digital in den Unterricht einklinken?

Aktuell ist dies aus technischen und vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgesehen. Die Bearbeitung der mit der Lehrerin besprochenen Aufgaben reicht aber auf jeden Fall in einer Quarantänephase von aktuell 5-10 Tagen aus, um nicht „den Anschluss“ zu verlieren.

Mein Kind hat eine relevante Vorerkrankung, was kann ich tun?

Für Kinder mit Vorerkrankungen gibt es gesonderte Möglichkeiten Schutzvorkehrungen zu treffen. Dies ist in der Vergangenheit an unserer Schule gut gelungen. Sollte es hier (neue) Bedarfe geben, sprechen Sie bitte Ihre Klassenleitung an.

Mein Kind besucht die Betreuung. Gelten hier besondere Corona-Regeln?

In der Betreuung gelten dieselben Corona-Regeln wie im Vormittag.

Gelten diese Corona-Regeln für das gesamte Schuljahr?

Das kann bis jetzt nicht beantwortet werden. Das Schulministerium weist darauf hin, dass diese Regelungen dem aktuellen Infektionsgeschehen und der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Bei Änderungen in diesen Bereichen werden sich Änderungen an den schulischen Corona-Regeln vorbehalten. Sollte es Neuregelungen geben, informieren wir Sie rechtzeitig. Halten Sie dafür bitte unsere Homepage und ihren Schulmanager im Blick.

Ich habe noch weitere Fragen wegen Corona. Wer kann mir diese beantworten?

Genaue Erläuterungen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums https://www.schulministerium.nrw/aktuelles-zum-schulbetrieb-und-corona und im Handlungskonzept Corona des Ministerius.

Hier sehen Sie die wichtigsten Regeln kurz zusammengefasst