Do. Apr 25th, 2024

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die Albert-Schweitzer-Schule wünscht euch und Ihnen allen alles gute zum Neuen Jahr. Wir werden in den nächsten Monaten wohl weiterhin mit Einschränkungen durch das Corona-Virus zu kämpfen haben.

Wir haben aber erlebt, dass es uns bisher gemeinsam gut gelungen ist, trotz aller Schwierigkeiten ein wenig Normalität in den Schulalltag zu bringen und das Lernen und Arbeiten auch wieder mit Spaß und schönen Erlebnissen zu gestalten. Wir sind optimistisch, dass wir auch in diesem Jahr gut durch die Pandemie kommen werden und hoffentlich zum Frühjahr hin der Alltag wieder normaler wird.

Zu Beginn des neuen Jahres werden wir, wie Sie es schon kennen, die Schülerinnen und Schüler regelmäßig testen. Welche neuen Regelungen durch die neue Omikron-Variante auf die Schulen zukommen, müssen wir abwarten. Dazu werden wir Sie hier informieren, sobald wir Genaueres wissen.

Regelungen für Reiserückkehrer

Einige wichtige Regelungen für Reiserückkehrer sind aber auch jetzt schon bekannt. Viele Familien haben die Weihnachtsferien genutzt, um ihre Angehörigen im Heimatland zu sehen oder um Urlaub im Ausland zu machen. Für die Rückkehr ist aktuell vorgesehen, dass nicht immunisierte Personen (nicht geeimpft oder genesen) für 10 Tage in Quarantäne müssen, wenn sie in einem Hochrisikogebiet waren. Die Liste der Länder, für die dies zutrifft, wird jeden Tag neu auf den Seiten des RKI veröffentlicht. Sie finden diese Liste hier. Im Moment stehen einige Länder auf der Liste, die Heimatländer oder auch beliebte Urlaubsländer unserer Schüler:innen sind, z.B. Italien, die Türkei, Griechenland, Kroatien, Slowakei, Spanien und Polen.

Wenn bei der Einreise ein Impf- oder Genesenennachweis dem RKI übermittelt wird, entfällt die Quarantäne. Einige unserer Schülerinnen und Schüler sind noch nicht geimpft. Für sie gilt, dass sie sich nach 5 Tagen aus der Quarantäne freitesten können (Bürgertest). Falls Sie also erst am 5. Januar oder später aus dem Ausland zurückkehren sollten, beachten Sie unbedingt die Quarantäne-Richtlinien. Die Regelungen in verschiedenen Sprachen finden Sie hier.

Kinder, die vor kurzem im Ausland waren und nicht geimpft oder genesen sind, können erst nach Beendigung der Quarantäne wie oben beschrieben wieder am Unterricht teilnehmen. Bitte geben Sie Ihrem Kind in diesem Fall die Bescheinigung über das negative Testergebnis mit zur Schule. Kinder die in Quarantäne sind, sind verpflichtet den Unterrichtsstoff zuhause zu bearbeiten.

Wenn wir uns alle an diese Regeln halten, hoffe ich, dass wir den Schulstart nach den Ferien sicher gestalten können. Bitte helfen Sie mit, damit dies gelingen kann.

Bleiben Sie gesund,

Christina Eckhard
Schulleiterin