Mi. Apr 24th, 2024

Präsenzunterricht nur für Klasse 10 und Testpflicht

Liebe Eltern,

nach hoffentlich erholsamen Tagen für Sie und Ihre Familien erfolgen nun erste Hinweise zum Schulbetrieb nach den Osterferien.

Distanzunterricht für die Klassen 5-9 ab dem 12.04. für mindestens eine Woche:

Schulministerin Gebauer hat am Abend mitgeteilt, dass es ab dem 12.04. für mindestens eine Woche Distanzunterricht geben wird. Informationen dazu sind der Homepage des MSB hier zu entnehmen: Ministerin Gebauer: Eine Woche Distanzunterricht für größtmögliche Sicherheit an Schulen | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Eine Schulmail traf dann gestern Abend um 19.54 Uhr ein. Den Text der Schulmail finden Sie hier.  „Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterrichtfür alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird. […] Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können.“

Der Unterricht für die 10. Klassen findet weiterhin als Wechselunterricht mit geteilten Gruppen statt. Ab Montag, den 12. April 2021 ist wie geplant die Gruppe B in der Schule. Ab dem 19. April ist dann wieder die Gruppe A in der Schule – welche Jahrgänge dies betrifft, wissen wir noch nicht.

Zusätzlich zum Unterricht für die 10. Klassen gibt es weiterhin eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6. Falls Sie eine Notbetreuung benötigen, können Sie das entsprechende Formular auf unserer Homepage ausfüllen oder hier herunterladen, ausfüllen und uns zusenden. Schülerinnen und Schüler, die die Aufgaben für das Distanzlernen zuhause allein nicht erledigen können, wenden sich bitte an die Klassenlehrer. Sie bekommen dann das Angebot zum Distanzlernen in der Schule. Außerdem wird der Deutsch- und Englischunterricht für die DAZ-Kinder (Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen) weiter vor Ort in der Schule stattfinden.

Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Weitere Infos zum Schulbetrieb ab dem 19.04. sollen zeitnah folgen. Ich werde Sie entsprechend informieren.

Testpflicht:

Eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests besteht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. Laut Schulministerium gilt Folgendes: „Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Diese Testungen stellen neben „Schützen“ und „Impfen“ eine dritte Säule im Kampf gegen das Coronavirus dar. Daher ist es gut, wenn über diese Testungen auch in den Schulen frühzeitig positive Kinder und Personal erkannt werden können, um eine Verbreitung des Virus zu unterbinden.

Wichtig: Bei einem positiven Ergebnis werden die betroffenen Personen isoliert und begeben sich in häusliche Quarantäne. Durch einen PCR-Test wird das Ergebnis des Selbsttests noch einmal überprüft. Hier finden Sie eine Übersicht zum Vorgehen bei einem positiven Selbsttest: Umgang mit einem positivem Testergebnis (schulministerium.nrw).

Wichtig für Sie zu wissen: Lehrkräfte leiten diese Tests nur an! Sie dürfen sie weder durchführen noch korrigierend eingreifen! Die Kinder testen sich unter Anleitung also selbst! Bitte bereiten Sie Ihre Kinder auf die Selbsttests in der Schule vor. Selbstverständlich werden auch wir das in der Schule tun.

Weitere Hinweise zu den Testungen finden Sie hier: Einsatz von Selbsttests an Schulen | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).

Eine erste Hilfe und Orientierung für die Kinder stellen dieses Erklärvideo und die folgenden Visualisierungen (Selbsttest Bild- und Wortkarten und die Anleitung des Herstellers) dar. Bitte schauen Sie sich gern auch vorab diesen Film mit Ihren Kindern an.

Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern auch, dass sich niemand ein positives Ergebnis wünscht, dass es aber jeden und jede treffen kann. Es gibt immer auch die Möglichkeit eines falsch-positiven Tests. Daher muss ein positives Selbst-Test-Ergebnis immer durch einen PCR-Test überprüft werden.

Laut Aussage des Ministeriums ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit Test möglich. Wenn Sie nicht möchten, das ihr Kind sich in der Schule selbst testet, so können Sie mit Ihrem Kind zu einer der zahlreichen Teststellen in Krefeld gehen. Einen Termin kann man hier online buchen. Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Es gibt noch keine genaue Anweisung, wie mit Kindern zu verfahren ist, keinen Test haben und auch nicht machen möchten. Aufgrund der Aussagen der Schulmail müssen wir aber so verfahren, dass wir diese Kinder nach Hause schicken und dass diese dann am Distanzunterricht teilnehmen.

Wir hoffen, dass wir durch das Schulministerium noch weitere Informationen zu den Selbsttests erhalten werden und unsere Fragen beantwortet werden können. Die Regelungen stellen alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Wir sind aber der Ansicht: wenn die Schulen geöffnet sind, dann besser mit Tests als ohne. Wir bitten Sie daher darum, Ihre Kinder zur Teilnahme zu ermuntern und so dazu beizutragen, das Infektionsgeschehen zumindest ein wenig einzudämmen.

Wir danken für Ihr Verständnis,

Christina Eckhard

(Schulleiterin)